Entsorgung von Sonderabfällen

Übersicht über die Anmeldepflicht bei der Entsorgung von Abfällen ab dem 10. Juli 2015.

Folgende Abfälle fallen erfahrungsgemäß an und daher ist die Anmeldung ohne weiteres Zutun von Ihrer Seite her sichergestellt:

Institut für Anorganische Chemie:

  • Spül-/Waschwässer, metallsalzhaltig, sauer
  • Betriebsmittel, anorganisch chemisch verunreinigt
  • Betriebsmittel, organisch chemisch verunreinigt
  • Betriebsmittel, Kanülen
  • Lösemittelgemische, organisch, Gruppe 3

Kekulé-Institut für Organische Chemie und Biochemie und LIMES:

  • Spül-/Waschwässer, metallsalzhaltig, sauer
  • Betriebsmittel, organisch chemisch verunreinigt
  • Betriebsmittel, mit Ethidiumbromid verunreinigt
  • Betriebsmittel, Kanülen
  • Lösemittelgemische, organisch, Gruppe 3

Alle anderen Abfallarten werden nur nach vorhergehender Anmeldung entsorgt!

Es werden alle Anmeldungen berücksichtigt, die jeweils 2 Tage vor dem Entsorgungstermin bis 12.00 Uhr per Fax (73 - 5039)
oder per E-Mail ( t.hannewald@uni-bonn.de  ) in der Abteilung 4.1 eingegangen sind.

Für die Anmeldung bitte den unten aufgeführten Vordruck verwenden. Im Vordruck sind diejenigen Abfallarten bereits aufgenommen, die üblicherweise anfallen. Nicht aufgeführte Abfallarten bei Bedarf bitte selbst eintragen. Einen Überblick über die Abfallarten bietet die Entsorgungsrichtlinie der Abteilung 4.1.

Entsorgungsrichtlinie 12 2022
Entsorgung: Chemische Abfälle
Entsorgung: Nicht-Chemische Abfälle

Weitere Informationen auf den Seiten des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystems der Universität Bonn

und in der Abteilung 4.1 Entsorgung und Gefahrgut

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