Raumnutzung

Fenster und Türen in Laborbereichen

Grundsätzlich müssen geschlossen sein:

  • Fenster und Oberlichter sowie
  • Drahtglastüren.

Die Abluftanlagen können sonst nicht korrekt arbeiten, da die eingestellten Druckverhältnisse nicht aufgebaut werden können.

Ausnahmefälle:

  • Lüftungsrevision
  • Ausfall der Abluftanlagen

Technikräume

Von der Feuerwehr zugelassene Nutzung:

  • Aufstellung von Druckgasflaschen in und außerhalb von Sicherheitsschränken
  • Lagerfläche für nicht brennbare Materialien (Kartonagen, Styropor o.ä. sind ausgenommen) in Stahlregalen
  • DV-Plätze

Voraussetzung:

Die Türen der Installationsschächte sind frei zugänglich.

Dies bedeutet, daß 1,10 m vor der Abmauerung der Installationsschächte über die gesamte Tiefe des Raumes frei zu halten sind. Tische und Regale dürfen somit maximal eine Tiefe von 60 cm aufweisen.

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