Prüfungsbüro und -ausschuss (MSc Chemistry)

Die Aufgaben des Prüfungsausschuss sind nach § 8 der Prüfungsordnung geregelt. Insbesondere achtet der Prüfungsausschuss darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.

Das Prüfungsamt übernimmt die administrativen Aufgaben des Prüfungsausschusses. Es erstellt Urkunden und Zeugnisse und ist Ihre erste Anlaufstelle bei administrativen Angelegenheiten wie die Anmeldung zur Masterprüfung oder die Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit. Formulare dazu finden Sie weiter unten.

Prüfungsausschuss

Anträge und Anfragen an den Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Chemistry richten Sie bitte an diese Adresse.

Kontakt (Vorsitzender)

Prof. Dr. Jeroen Dickschat

+49 228  73-5797

Adresse

Gerhard-Domagk-Str. 1
53121 Bonn

Prüfungsbüro

Bei formalen Anliegen (z.B. Anmeldung und Abgabe der Masterarbeit) wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

Kontakt

Monika Klein

+49 228 73-5360

Adresse

EG, Raum 0.104
Gerhard-Domagk-Str. 1
53121 Bonn

Downloads

Prüfungsordnung und Modulhandbuch

Hier finden Sie die Prüfungsordnung und das Modulhandbuch in deutscher und englischer Fassung zum Download. Bitte beachten Sie, dass nur die deutsche Version der Prüfungsordnung Rechtsgültigkeit besitzt. Die hier angebotene englische Fassung ist ausschließlich als Lesehilfe gedacht.
Prüfungsordnung MSc Chemistry (08.09.2020) (deutsch)
Prüfungsordnung MSc Chemistry (08.09.2020) (englisch)
Modulhandbuch MSc Chemistry (Stand 21.02.2024) (deutsch) 
Modulhandbuch MSc Chemistry (Stand 21.02.2024) (englisch)

Formulare und weitere Dokumente

Formular wg. krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Formular für die Anmeldung zur Masterprüfung (1. Semester) (englisch)
Hinweise für die Gestaltung der Masterarbeit (deutsch)
Instructions on Structuring a Master's Thesis (englisch)
Formular für die Anmeldung der Masterarbeit
Vollmacht für eine Klausureinsicht (Deutsch)
Vollmacht für eine Klausureinsicht (Englisch)

Mitteilungen

Der Prüfungsausschuss weist auf die Modalitäten zur Abmeldung von Prüfungen wegen krankheitsbedingter  prüfungsunfähigkeit hin.

Für die Abmeldung von einer Prüfung nach der Abmeldefrist (bzw. von einer pflichtangemeldeten Prüfung) ist eine ärztliche Bescheinigung über die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit beim Prüfungsbüro vorzulegen. Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") reicht nicht aus. In Abänderung der bisherigen Praxis wird eine solche ab dem WS2017/18 vom Prüfungsausschuss nicht mehr anerkannt.
Prüfungsangst oder Prüfungsstress begründen keine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit.
Eine krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit setzt voraus, dass die ursächliche gesundheitliche Beeinträchtigung akut und von vorübergehender Natur ist.
Mit dem Antritt einer Prüfung bestätigen Sie dem Prüfenden stets, dass Sie sich als prüfungsfähig betrachten. Sollten Sie sich während einer Prüfung unvorhergesehen prüfungs-unfähig fühlen, so geben Sie dies bitte unmittelbar dem Prüfenden oder dem Aufsichtsführenden bekannt. Suchen Sie dann unverzüglich einen Arzt auf und lassen sich die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Intranetseiten von Abt. 9.1 (zugänglich aus dem Uninetz bzw. mittels VPN-Client).

Für die ärztliche Bescheinigung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit können Sie das bei den Downloads im Bereich Prüfungsausschuss- und Prüfungsbüro hinterlegte Formular (siehe oben) benutzen.

Ab dem Sommersemester 2024 wird die Prüfungsform des Wahlpflichtmoduls "Surface Science and Electrochemistry" von einer Klausur zu einer mündlichen Prüfung geändert.

Mitglieder

Avatar Dickschat

Prof. Dr. Jeroen S. Dickschat

Vorsitzender
Avatar Bredow

Prof. Dr. Thomas Bredow

Stellv. Vorsitzender
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